Hebammenhilfe - Was steht Dir zu?

Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbegleitung, Stillberatung etc.

Die Hebamme ist die Fachperson rund um die normale Schwangerschaft, Geburt und für die Zeit danach. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Leistungen welche Hebammen anbieten können, sind u.a. Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Wochenbettbegleitung, Rückbildungskurse und Stillberatung.

Zusätzlich bieten einige Hebammen weitere, nicht von der Krankenversicherung abgedeckte Leistungen als Wahlleistungen (= Leistung gegen Selbstzahlung) an.

Lass Dich gerne von Deiner Hebamme persönlich über die möglichen Hebammenleistungen und auch die Kontingente (etwa für die Anzahl der Wochenbettbesuche und Stillberatungen) informieren.

Details zu den verschiedenen Leistungen findest Du auch in meiner FAQ.

Bist Du privat versichert, solltest Du Dich mit Deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, ob (wie es oft der Fall ist) die gleichen Leistungen wie bei gesetzlich Versicherten übernommen werden. Eine einheitliche Regelung gibt es aufgrund der unterschiedlichen Versicherungstarife für privat Versicherte jedoch leider nicht.

Es gibt leider immer wieder Verwirrungen darüber, welche Hebammenleistungen grundsätzlich möglich sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Schwangere, Ärztinnen und Hebammen werden immer wieder mit Behauptungen konfrontiert, eine z. B. abwechselnde Schwangerenvorsorge durch Gynäkologinnen und Hebammen sei nicht möglich. Dem sei an dieser Stelle (nur) folgender Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch) entgegnet:

„Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge; ein Anspruch auf Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung. […]“ § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Abs. 1 SGB V.

Ausführliche Informationen zu den üblichen Hebammenleistungen finden sich auch in meiner FAQ oder beispielweise im Beitrag „Infos für Schwangere“ vom Deutschen Hebammen Verband e.V. (DHV). Lesenswert für Schwangere ist auch das „DHV-Infoblatt zur gemeinsamen Schwangerenvorsorge von Hebamme und Ärztin (7/2016)“ – dieses ist trotz des älteren Erscheinungsdatums inhaltlich weiterhin zutreffend. Eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Berufsgruppen sollte zum Wohl der Schwangeren dringend von beiden Seiten angestrebt werden.

Aufgrund des Hebammenmangels in Deutschland ist es empfehlenswert, sich möglichst früh in der Schwangerschaft um eine Hebamme in Hamburg zu bemühen. Ein möglichst frühes Kennenlernen schon vor der Geburt ist auch erstrebenswert, da auf diesem Wege eine offene Atmosphäre und das nötige Vertrauensverhältnis entstehen können.

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