Kurs-AGB:

Freiberufliche Hebamme Thomas Kirsch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
Stand: 01. Dezember 2025

WICHTIGER HINWEIS ZUR RECHTSLAGE BEI AUSFALLGEBÜHREN

Die neue Gebührenordnung (Anlage 1.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V, Abschnitt 1 – Vergütungsvereinbarung, gültig ab 01.11.2025) schließt die Erhebung von Ausfallgebühren bei gesetzlich versicherten Schwangeren aus.

Diese Regelung halten wir für rechtlich bedenklich und unangemessen, da sie:

• einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) darstellt
• Hebammen im Vergleich zu anderen Heilberufen (Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten) ungleich behandelt (Art. 3 GG)
• allgemeine zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (§ 280 BGB) bei schuldhafter Pflichtverletzung nicht ausschließen kann

Der Deutsche Hebammenverband e.V. vertritt die Rechtsauffassung, dass Schadensersatzansprüche bei schuldhaftem Versäumnis unabhängig von pauschalen Ausfallgebühren weiterhin geltend gemacht werden können. Eine abschließende juristische Klärung dieser Rechtsfrage – ggf. durch Gerichte – steht noch aus.

Bis zur endgültigen Klärung verzichten wir auf die Erhebung von Ausfallgebühren bei gesetzlich Versicherten, behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, in Einzelfällen bei schuldhaftem Versäumnis Schadensersatzansprüche geltend zu machen (siehe § 6.1).

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Kursangebot und Kursort
§ 2 Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung sowie Ersatztermine
§ 3 Kursgebühren und Zusatzleistung Begleitperson – Übersicht
§ 3.1 Gesetzlich versicherte Schwangere
§ 3.2 Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen
§ 3.3 Zusatzleistung: Begleitperson im Kurs (Privatleistung)
§ 4 Anmeldung zu Kursen & Bestätigung der Kursplatzreservierung
§ 4.1 Anmeldung der Schwangeren (GKV & Privat)
§ 5 Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen / Kurse)
§ 6 Stornierungsregelungen und versäumte Kurseinheiten
§ 6.1 Gesetzlich versicherte Schwangere
§ 6.2 Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen
§ 6.3 Zusatzleistung „Begleitperson“ (Stornierung)
§ 6.4 Besondere Regelungen für Online-Kurse
§ 7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
§ 8 Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
§ 9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
§ 10 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
§ 11 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
§ 12 Beschädigung der Gesundheit
§ 13 Gesetzliche Bestimmungen der Haftung
§ 14 Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme
§ 15 Informationen bzgl. Universalschlichtungsstelle
§ 16 Teilnahmebescheinigung / Versichertenbestätigung (nur für online live Kurse)
§ 17 Gerichtsstand


§ 1 Kursangebot und Kursort
(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, einen Kurs bis drei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
(2) Die Kurse werden entsprechend der jeweiligen Angaben entweder in Präsenz vor Ort oder als Webinar (online live) angeboten.
(3) Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
(4) Die Hebamme behält sich vor, ursprünglich in Präsenz vor Ort geplante Kurse online als Webinar anzubieten.


§ 2 Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
(1) Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Eine Vertretung durch eine andere Hebamme ist möglich, kann jedoch nicht garantiert werden. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer werden durch die Kursabsage nicht begründet.
(2) Sofern die Hebamme einen ganzen Kurs absagt, entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmer (bzw. bei gesetzlich versicherten der Krankenkasse) bzgl. der Kursgebühren. Falls die Zusatzleistung „Begleitperson“ gebucht wurde, entfällt bei vollständiger Kursabsage auch die Zahlungspflicht für diese Zusatzleistung. Eine Erstattung erübrigt sich, da die Kursgebühren erst nach stattgefundenem Kurs in Rechnung gestellt werden, bzw. der Beitrag für die Zusatzleistung „Begleitperson“ vor Ort während des Kurses erhoben wird (siehe § 3.3 Abs. 5).
(3) Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten. Auch für Ersatztermine gelten die Regelungen nach § 6.


§ 3 Kursgebühren und Zusatzleistung Begleitperson – Übersicht

Diese AGB unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Vertragskonstellationen:

1. Gesetzlich versicherte Schwangere (§ 3.1)
– Abrechnung direkt mit der Krankenkasse nach § 134a SGB V
– Keine Stornierungsgebühren (siehe § 6.1)
– Schadensersatzvorbehalt
– Optional: Zusatzleistung Begleitperson (§ 3.3)

2. Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen (§ 3.2)
– Private Abrechnung nach Landesgebührenordnung
– Stornierungsgebühren (siehe § 6.2)
– Optional: Zusatzleistung Begleitperson (§ 3.3)


§ 3.1 GESETZLICH VERSICHERTE SCHWANGERE

(1) Leistungsumfang und Abrechnung
Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Schwangeren gemäß der aktuellen Vergütungsvereinbarung nach § 134a SGB V nach dem Kurs direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dies gilt auch für Online live Geburtsvorbereitungskurse.

(2) Keine Stornierungsgebühren
Bei gesetzlich versicherten Schwangeren untersagt die aktuelle Gebührenordnung (Anlage 1.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V, Abschnitt 1 – Vergütungsvereinbarung, gültig ab 01.11.2025) Stornierungsgebühren. Details siehe § 6.1.


§ 3.2 PRIVAT VERSICHERTE SCHWANGERE / SELBSTZAHLERINNEN

(1) Leistungsumfang und Abrechnung
Privat versicherte Schwangere und Selbstzahlerinnen erhalten nach dem Kurs eine private Rechnung über die Kursgebühren. Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Hebamme ihren Geschäftssitz hat (derzeit Hamburg).

(2) Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob und wann eine Erstattung durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erfolgt. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

(3) Stornierungsgebühren
Bei privat versicherten Schwangeren gelten gestaffelte Stornierungsgebühren. Details siehe § 6.2.

(4) Hinweis zur Kostenerstattung
Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und bei der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme (ggf. auch für einen Online liver Kurs) gewährleistet wird.


§ 3.3 ZUSATZLEISTUNG: BEGLEITPERSON IM KURS (PRIVATLEISTUNG)

(1) Freiwillige Zusatzleistung
Die Schwangere hat die Möglichkeit, eine Begleitperson (Partner, Ehemann, Freundin etc.) zum Kurs mitzubringen. Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist eine freiwillige Zusatzleistung (Privatleistung) der Hebamme und NICHT Bestandteil der Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Diese Leistung wird weder von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen noch mit dieser abgerechnet.

(2) Rechtsgrundlage
Die Zusatzleistung erfolgt auf Grundlage von Anlage 1.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V, Abschnitt 1, § 1 letzter Absatz: „Art und Umfang von Leistungen, die […] nicht als Bestandteil der Leistungen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 134a Abs. 1 SGB V definiert sind […], können zwischen der Versicherten und der Hebamme als Privatleistung vereinbart werden, sofern dies vor der Leistungserbringung und schriftlich erfolgt.“

(3) Vertragsverhältnis
Durch die Anmeldung einer Begleitperson erwirbt die Schwangere das Recht, eine Begleitperson ihrer Wahl zum Kurs mitzubringen. Vertragspartnerin für diese Zusatzleistung ist ausschließlich die Schwangere. Die Begleitperson ist nicht Vertragspartner, sondern Begünstigter dieser Privatleistung.

(4) Höhe des Beitrags für die Zusatzleistung
Die Höhe des Beitrags für die Zusatzleistung „Begleitperson im Kurs“ (auch bezeichnet als „Partnerbeitrag“) wird in der jeweiligen Kursbeschreibung auf dem Webauftritt der Hebamme bekannt gegeben und bei der Anmeldung durch Setzen eines Häkchens von der Schwangeren zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

(5) Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Beitrags für die Zusatzleistung erfolgt durch die Schwangere und ist wie folgt zu leisten:
a) Bei Präsenzkursen: Zahlung bei der ersten Kurseinheit, bevorzugt per EC-/Kredit-Karte, alternativ passend in bar. Die Begleitperson kann die Zahlung freiwillig stellvertretend für die Schwangere übernehmen.
b) Bei Online-Kursen: Die Schwangere erhält nach Kursende eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Begleitperson kann die Zahlung freiwillig stellvertretend für die Schwangere übernehmen.

(6) Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten den Beitrag der Begleitperson im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen. Nach erfolgter Zahlung durch die Schwangere kann die Teilnahmebescheinigung für die Begleitperson zur Erstattung bei der Krankenkasse der Begleitperson eingereicht werden. Die Hebamme übernimmt keine Gewähr für eine Kostenübernahme.

(7) Stornierungsregelungen
Für die Stornierung der Zusatzleistung „Begleitperson“ gelten eigene Regelungen. Details siehe § 6.3.


§ 4 Anmeldung zu Kursen & Bestätigung der Kursplatzreservierung

Die Anmeldung erfolgt in einem Schritt:
– Anmeldung der Schwangeren (§ 4.1) – egal ob gesetzlich oder privat versichert
– Optional im selben Buchungsformular: Buchung der Zusatzleistung „Begleitperson“ (siehe § 3.3)


§ 4.1 ANMELDUNG DER SCHWANGEREN (GKV & PRIVAT)

(1) Anmeldeverfahren
Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem auf dem Webauftritt der Hebamme. Erst mit dem nachfolgenden Versand der Bestätigung der Kursplatzreservierung per automatisierter E-Mail-Funktion wird der Kursplatz von der Hebamme zugesagt und wird der Vertrag geschlossen.

(2) Verantwortung für E-Mail-Empfang
Für die Funktion Ihres E-Mail-Postfachs und den Eingang der verschickten Bestätigung in Ihrem Postfach sind Sie verantwortlich. Liegt Ihnen nicht binnen 24 Stunden eine Bestätigung der Kursplatzreservierung vor, wenden Sie sich bitte an die Hebamme. Sollten Sie eine verschickte Bestätigung nicht empfangen haben, sich aber nicht bei der Hebamme gemeldet haben, liegt dennoch ein verbindlicher Vertragsschluss vor.

(3) Hinweis
Bitte beachten Sie: Sie können den Vertrag nicht dadurch für nichtig erklären, dass Sie vorgeben, keine Bestätigung der Kursplatzreservierung erhalten zu haben. Es ist empfehlenswert, die E-Mail-Adresse der Hebamme in Ihrem SPAM-Filter freizuschalten und ggf. nach Kursanmeldung auch den Spam-Ordner zu überprüfen.

(4) Buchung der Zusatzleistung „Begleitperson“
Falls Sie die Zusatzleistung „Begleitperson im Kurs“ buchen möchten, erfolgt dies im selben Anmeldeformular durch Setzen eines zusätzlichen Häkchens. Mit der Buchung dieser Zusatzleistung akzeptieren Sie die in § 3.3 genannten Bedingungen und verpflichten sich zur Zahlung des Beitrags für die Zusatzleistung.


§ 5 Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen / Kurse):

(1) Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zur Kursanmeldung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses / der Kursanmeldung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Hebamme Thomas Kirsch
Holthusenstraße 15A
22359 Hamburg

E-Mail: Thomas@Kirsch.email

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag / die Kursanmeldung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag / die Kursanmeldung binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss / Kursanmeldung widerrufen, entstehen keine Kosten für Sie. Eine Rückzahlung entfällt, da keine Vorauszahlung geleistet wurde. Ein unbestätigter Widerruf kann nicht berücksichtigt werden. Lassen Sie sich den Widerruf des Vertrage / der Kursanmeldung schriftlich bestätigen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll (etwa durch eine kurzfristige Anmeldung unmittelbar vor Kursbeginn), so haben Sie im Fall des Widerrufs der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, anteilig der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zur Gesamtvergütung der Dienstleistung / des Kurses.


§ 6 Stornierungsregelungen und versäumte Kurseinheiten

Neben dem in § 5 genannten gesetzlichen Widerrufsrecht gelten folgende Bedingungen für eine Stornierung der Kursanmeldung sowie für versäumte Kurseinheiten.

Die Stornierungsregelungen unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus:
– Gesetzlich versicherte Schwangere: § 6.1
– Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen: § 6.2
– Zusatzleistung „Begleitperson“: § 6.3
– Online-Kurse (besondere Regelungen): § 6.4


§ 6.1 GESETZLICH VERSICHERTE SCHWANGERE

(1) Keine Stornierungsgebühren
Bei gesetzlich versicherten Schwangeren entstehen bei Stornierung, Widerruf oder Fernbleiben von Kurseinheiten KEINE privaten Kosten, auch nicht bei gesundheitlichen Gründen oder kurzfristigem Fernbleiben. Die Leistung wird in diesen Fällen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet. Um den Kursplatz möglichst anderweitig neu belegen zu können, wird jedoch um eine möglichst frühzeitige Stornierung gebeten.

(2) Schadensersatzvorbehalt bei schuldhaftem Versäumnis
Die Hebamme behält sich vor, in begründeten Einzelfällen bei schuldhaftem Versäumnis Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB geltend zu machen. Bei Intensivkursen kann bereits das einmalige unentschuldigte Nicht-Erscheinen einen Schadensersatzanspruch begründen.

(3) Rechtlicher Hinweis zur ungeklärten Rechtslage
Die Vertragsparteien nach § 134a SGB V (GKV-Spitzenverband und Deutscher Hebammenverband e.V.) sind sich über die Auslegung der Regelungen in Anlage 1.1, Abschnitt 1, § 1 Abs. 2 Nr. 3 zu Ausfallgebühren nicht einig. Der Deutsche Hebammenverband e.V. vertritt die Rechtsauffassung, dass Schadensersatzansprüche bei schuldhafter Pflichtverletzung unabhängig von pauschalen Ausfallgebühren geltend gemacht werden können. Eine abschließende Klärung durch die Vertragsparteien oder durch Gerichte steht noch aus.

(4) Teilnahme ohne Begleitperson oder nur durch Begleitperson möglich
Falls die Zusatzleistung „Begleitperson“ gebucht wurde, kann sowohl die Schwangere alleine als auch die angemeldete Begleitperson alleine am Kurs teilnehmen, falls eine der beiden Personen verhindert ist. In beiden Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung für die Zusatzleistung gemäß § 6.3 bestehen.

(5) Form der Stornierung
Eine Stornierung der Kursanmeldung kann formlos per E-Mail oder Brief erfolgen. Auf Wunsch können Sie auch das Musterwiderrufsformular nutzen. Unbestätigte Stornierungen können nicht berücksichtigt werden. Lassen Sie sich die Stornierung der Kursanmeldung schriftlich bestätigen.


§ 6.2 PRIVAT VERSICHERTE SCHWANGERE / SELBSTZAHLERINNEN

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht
Für die Kursanmeldung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 5. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss kann die Kursanmeldung widerrufen werden.

(2) Gestaffelte Stornierungsgebühren nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gelten bei privat versicherten Schwangeren und Selbstzahlerinnen folgende Stornierungsfristen:

a) Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn: KEINE Kosten

b) Stornierung bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
(sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann)

c) Spätere Stornierung oder Fernbleiben: 100% der Kursgebühr
(auch bei gesundheitlichen Gründen oder entschuldigtem Fernbleiben)

(3) Hinweis zur Kulanzerstattung durch Krankenkassen
Unter Vorlage der Rechnung sowie eines ärztlichen Attests (beim Vorliegen gesundheitlicher Gründe) bei Ihrer Krankenkasse bekommen Sie eventuell die Kursgebühr von Ihrer Krankenkasse aus Kulanz erstattet. Die Hebamme übernimmt hierfür keine Gewähr.

(4) Rechnungsstellung
Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist.

(5) Teilnahme ohne Begleitperson oder nur durch Begleitperson möglich
Falls die Zusatzleistung „Begleitperson“ gebucht wurde, kann sowohl die Schwangere alleine als auch die angemeldete Begleitperson alleine am Kurs teilnehmen, falls eine der beiden Personen verhindert ist. In beiden Fällen bleibt die Zahlungsverpflichtung für die Zusatzleistung gemäß § 6.3 bestehen.

(6) Form der Stornierung
Eine Stornierung der Kursanmeldung kann formlos per E-Mail oder Brief erfolgen. Auf Wunsch können Sie auch das Musterwiderrufsformular nutzen. Unbestätigte Stornierungen können nicht berücksichtigt werden. Lassen Sie sich die Stornierung der Kursanmeldung schriftlich bestätigen.


§ 6.3 ZUSATZLEISTUNG „BEGLEITPERSON“ (STORNIERUNG)

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht
Für die Zusatzleistung „Begleitperson“ gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 5. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss kann die Buchung der Zusatzleistung widerrufen werden.

(2) Gestaffelte Stornierungsgebühren nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann die Schwangere die Buchung der Zusatzleistung „Begleitperson“ jederzeit stornieren. Es gelten folgende Fristen:

a) Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn: KEINE Kosten

b) Stornierung bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 50% des Beitrags für die Zusatzleistung
(sofern der Platz nicht neu belegt werden kann)

c) Spätere Stornierung oder Fernbleiben der Begleitperson: 100% des Beitrags für die Zusatzleistung
(auch bei gesundheitlichen Gründen oder entschuldigtem Fernbleiben)

(3) Keine Auswirkung auf die Kursteilnahme der Schwangeren
Die Stornierung der Zusatzleistung „Begleitperson“ hat keine Auswirkungen auf die Kursteilnahme der Schwangeren. Die Schwangere kann weiterhin am Kurs teilnehmen.

(4) Form der Stornierung
Eine Stornierung der Zusatzleistung kann formlos per E-Mail oder Brief durch die Schwangere erfolgen und wird schriftlich bestätigt.

(5) Rechnungsstellung
Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Schwangere als Vertragspartnerin für die Zusatzleistung.


§ 6.4 BESONDERE REGELUNGEN FÜR ONLINE-KURSE

(1) Technische Voraussetzungen
Für Online-Kurse sind Sie dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Online-Kurs bei sich vor Ort zu schaffen. Auch bei einer Absage / Stornierung / Versäumen von Kurseinheiten aufgrund technischer Probleme Ihrerseits gelten die entsprechenden Regelungen nach § 6.1 (gesetzlich Versicherte), § 6.2 (Privatversicherte) oder § 6.3 (Zusatzleistung Begleitperson).

(2) Hinweis zu technischen Anforderungen
Informationen bezüglich der technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Online-Geburtsvorbereitungskurs finden Sie auf dem Webauftritt der Hebamme hier.


§ 7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch.
(2) Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber beim Kursleiter vor Ort liegt.


§ 8 Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
(2) Dem Kursleiter sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
(3) Bei Online-Kursen ist eine augenscheinliche Beurteilung des Befindens der Teilnehmer nicht in gleichem Maße möglich, wie bei einem Kurs vor Ort. Sie verpflichten sich nur an Übungen teilzunehmen, wenn Sie in dafür geeignetem körperlichem Zustand sind. Insbesondere wenn Sie ärztlich verordnete Bettruhe einhalten sollen oder von einer Hebamme Schonung empfohlen wurde, lassen Sie etwaige Übungen aus. Teilen Sie dem Kursleiter Unwohlsein unmittelbar mit.


§ 9 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
(1) Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis des Kursleiters.
(2) Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während laufender Online-Kurses, ist strikt verboten. Auch Screenshots, oder Screencast und sonstige Aufzeichnungsformen fallen unter diese Regelung. Diese Regelung gilt zum Schutz der Daten und Privatsphäre der Teilnehmer und des Kursleiters. Auch jeder Versuch einer Aufzeichnung wird zur Anzeige gebracht.


§ 10 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.


§ 11 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Smartphones), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§ 12 Beschädigung der Gesundheit
(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§ 13 gesetzliche Bestimmungen der Haftung
Im übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 14 Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind der Hebamme schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende vorzutragen.


§ 15 Informationen bzgl. Universalschlichtungsstelle:
(1) Hinweis bezüglich § 36 VSBG:
Bei Streitigkeiten mit Hebamme Thomas Kirsch wäre ab dem 01.01.2020 nachfolgende Stelle zuständig:
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

(2) Hebamme Thomas Kirsch ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 16 Teilnahmebescheinigung / Versichertenbestätigung (nur für online live Kurse)
(1) Verpflichtung zur Rücksendung (alle Teilnehmerinnen)
Alle Teilnehmerinnen verpflichten sich, der Hebamme die per E-Mail zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Teilnahmebescheinigung bzw. Versichertenbestätigung zur Quittierung der Kursteilnahme nach einem Online-Kurs zeitnah, spätestens binnen 14 Tagen nach Kursende, im Original und unterzeichnet postalisch zukommen zu lassen.

(2) Folgen bei Nichteinreichung – Gesetzlich Versicherte
Sollte die Versichertenbestätigung von gesetzlich versicherten Schwangeren nicht fristgerecht im Original zugeschickt werden, kann die Hebamme die Kursgebühr nicht mit der Krankenkasse abrechnen. In diesem Fall behält sich die Hebamme vor, Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB geltend zu machen und eine private Rechnung über die entgangene Vergütung zu stellen.

(3) Folgen bei Nichteinreichung – Privatversicherte
Sollte die Teilnahmebescheinigung von privat versicherten Schwangeren oder Selbstzahlerinnen nicht fristgerecht im Original zugeschickt werden, bleibt die Zahlungsverpflichtung gemäß § 3.2 und § 3.3 davon unberührt.


§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Hamburg.

Schluss:
Sollte eine dieser Bestimmungen aufgrund geltender Rechtslage ungültig sein, bleiben die übrigen Inhalte unverändert gültig.

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