Kurs-AGB:

Freiberuflicher Entbindungspfleger Thomas Kirsch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
Stand: 22. Mai 2024

§ 1 Kursangebot und Kursort
(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Entbindungspfleger vor, einen Kurs bis drei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
(2) Die Kurse werden entsprechend der jeweiligen Angaben entweder in Präsenz vor Ort oder als Webinar angeboten.
(3) Der Entbindungspfleger behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
(4) Der Entbindungspfleger behält sich vor, ursprünglich in Präsenz vor Ort geplante Kurse online als Webinar anzubieten.

§ 2 Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
(1) Der Entbindungspfleger behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Eine Vertretung durch eine andere Hebamme ist möglich, kann jedoch nicht garantiert werden. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer werden durch die Kursabsage nicht begründet.
(2) Sofern der Entbindungspfleger einen ganzen Kurs absagt, entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmer (bzw. bei gesetzlich versicherten der Krankenkasse) bzgl. der Kursgebühren, als auch für den privat zu entrichtenden Partnerbeitrag. Eine Erstattung erübrigt sich, da die Kursgebühren erst nach stattgefundenem Kurs in Rechnung gestellt werden, bzw. der Partnerbeitrag erst vor Ort während des Kurses erhoben wird.
(3) Kann der Entbindungspfleger Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten. Auch für Ersatztermine gilt § 6.

§ 3 Höhe und Zahlung der Kursgebühren / des Partnerbeitrags
(1) Die Zahlung des Partnerbeitrags erfolgt grundsätzlich bei Kursbeginn. Die Zahlung erfolgt bevorzugt per EC-Karte. Die Zahlung passend in bar ist ebenfalls möglich. Bei Online-Kursen wird der Partnerbeitrag nach dem Kurs privat in Rechnung gestellt. Rechnungsempfänger über die Kosten des Partnerbeitrags ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Die Rechnung über den Partnerbeitrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
(2) Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Schwangeren, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt, dies gilt auch für Online-Geburtsvorbereitungskurse.
(3) Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen erhalten nach dem Kurs eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes, in dem der Entbindungspfleger seinen Geschäftssitz hat; Diese ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und bei der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Der Entbindungspfleger hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme auch für einen Online-Kurs gewährleistet wird. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

§ 4 Anmeldung zu Kursen & Bestätigung der Kursplatzreservierung
Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem auf dem Webauftritt des Entbindungspflegers. Erst mit dem nachfolgenden Versand der Bestätigung der Kursplatzreservierung per automatisierter E-Mail-Funktion wird der Kursplatz vom Entbindungspfleger zugesagt und wird der Vertrag geschlossen. Für die Funktion Ihres E-Mail-Postfachs / den Eingang der verschickten Bestätigung in Ihrem Postfach sind Sie verantwortlich. Liegt Ihnen nicht binnen 24 Stunden eine Bestätigung der Kursplatzreservierung vor, wenden Sie sich bitte an den Entbindungspfleger. Sollten Sie eine verschickte Bestätigung nicht empfangen haben, sich aber nicht beim Entbindungspfleger gemeldet haben, liegt dennoch ein verbindlicher Vertragsschluss vor.

Hinweis: Bitte beachten Sie, Sie können den Vertrag nicht dadurch für nichtig erklären, dass Sie vorgeben keine Bestätigung der Kursplatzreservierung erhalten zu haben. Es ist empfehlenswert die E-Mail-Adresse des Entbindungspflegers in Ihrem SPAM-Filter freizuschalten und ggf. nach Kursanmeldung auch den Spam-Ordner zu überprüfen.

§ 5 Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen / Kurse):

(1) Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zur Kursanmeldung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses / der Kursanmeldung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Entbindungspfleger Thomas Kirsch
Holthusenstraße 15A
22359 Hamburg

E-Mail: Thomas@Kirsch.email

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag / die Kursanmeldung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag / die Kursanmeldung binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss / Kursanmeldung widerrufen, entstehen keine Kosten für Sie. Eine Rückzahlung entfällt, da keine Vorauszahlung geleistet wurde. Ein unbestätigter Widerruf kann nicht berücksichtigt werden. Lassen Sie sich den Widerruf des Vertrage / der Kursanmeldung schriftlich bestätigen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll (etwa durch eine kurzfristige Anmeldung unmittelbar vor Kursbeginn), so haben Sie im Fall des Widerrufs dem Entbindungspfleger einen angemessenen Betrag zu zahlen, anteilig der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zur Gesamtvergütung der Dienstleistung / des Kurses.

§6 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
Neben dem in §5 genannten gesetzlichen Widerrufsrecht gelten folgende Bedingungen für eine Stornierung der Kursanmeldung, sowie für versäumte Kurseinheiten:
(1) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten für Sie.
(2) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% des Partnerbeitrages.
(3) Bei späterem oder ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Fernbleiben von Kurseinheiten, auch aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und den vollständigen Partnerbeitrag, auch wenn der Kurs von Ihnen nicht wahrgenommen wird.

Hinweis: Unter Vorlage der Rechnung, als auch eines ärztlichen Attests (beim Vorliegen gesundheitlicher Gründe) bei Ihrer Krankenkasse, bekommen Sie, eventuell die Kursgebühr von Ihrer Krankenkasse aus Kulanz erstattet. Der Entbindungspfleger übernimmt hierfür keine Gewähr.

(4) Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierug ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Unbestätigte Stornierungen können nicht berücksichtig werden. Lassen Sie sich die Stornierung der Kursanmeldung schriftlich bestätigen.
(5) Sollten Sie nicht als Paar teilnehmen können, kann auch eine Person alleine teilnehmen.
(6) Eine Stornierung der Kursanmeldung kann formlos per E-Mail, oder Brief erfolgen. Auf Wunsch können Sie auch das Musterwiderrufsformular nutzen.
(7) Für Online-Kurse: Sie sind dafür verantwortlich die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Online-Kurs bei sich vor Ort zu schaffen. Auch bei einer Absage / Stornierung / Versäumen von Kurseinheiten, aufgrund technischer Probleme Ihrerseits, müssen Sie die entsprechenden Kosten für die Stornierung / versäumte Kurseinheiten tragen.

Hinweis: Hier finden Sie Informationen bzgl. der technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Online-Geburtsvorbereitungskurs.

§ 7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch.
(2) Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber beim Kursleiter vor Ort liegt.

§ 8 Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
(2) Dem Kursleiter sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
(3) Bei Online-Kursen ist eine augenscheinliche Beurteilung des Befindens der Teilnehmer nicht in gleichem Maße möglich, wie bei einem Kurs vor Ort. Sie verpflichten sich nur an Übungen teilzunehmen, wenn Sie in dafür geeignetem körperlichem Zustand sind. Insbesondere wenn Sie ärztlich verordnete Bettruhe einhalten sollen oder von einer Hebamme Schonung empfohlen wurde, lassen Sie etwaige Übungen aus. Teilen Sie dem Kursleiter Unwohlsein unmittelbar mit.

§ 9 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
(1) Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis des Kursleiters.
(2) Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während laufender Online-Kurses, ist strikt verboten. Auch Screenshots, oder Screencast und sonstige Aufzeichnungsformen fallen unter diese Regelung. Diese Regelung gilt zum Schutz der Daten und Privatsphäre der Teilnehmer und des Kursleiters. Auch jeder Versuch einer Aufzeichnung wird zur Anzeige gebracht.

§ 10 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Der Entbindungspfleger übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.

§ 11 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Der Entbindungspfleger übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Smartphones), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 Beschädigung der Gesundheit
(1) Der Entbindungspfleger übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 13 gesetzliche Bestimmungen der Haftung
Im übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Reklamation über Dienstleistungen des Entbindungspflegers
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des Entbindungspflegers sind dem Entbindungspfleger schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende vorzutragen.

§ 15 Informationen bzgl. Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU und Universalschlichtungsstelle:
(1) Hinweis bezüglich ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013):
Die seit dem 9. Januar 2016 in Kraft getretene ODR-Verordnung (Verordnung (EU) mit der Nummer 524/2013) zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ sieht vor, dass in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, auf ihrem Webauftritt einen Link zur von der Europäischen Kommission bereitgestellten Online-Streitbeilegungs-Plattform aufführen. Sie finden die  Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr .

(2) Hinweis bezüglich § 36 VSBG:
Bei Streitigkeiten mit Entbindungspfleger Thomas Kirsch wäre ab dem 01.01.2020 nachfolgende Stelle zuständig:
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar. 

(3) Entbindungspfleger Thomas Kirsch ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Versichertenbestätigung
Sie verpflichten sich, dem Entbindungspfleger, die per E-Mail zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Versichertenbestätigung zur Quittierung Ihrer Kursteilnahme nach einem Online-Kurs zeitnahe, spätestens binnen 14 Tagen, postalisch zukommen zu lassen. Sollte die Versichertenbestätigung dem Entbindungspfleger nicht im Original zugeschickt werden, müssen Sie die Kosten für die Kursgebühr selbst übernehmen und erhalten eine private Rechnung.

§ 17 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Hamburg.

Schluss:
Sollte eine dieser Bestimmungen aufgrund geltender Rechtslage ungültig sein, bleiben die übrigen Inhalte unverändert gültig.

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